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Im Landkreis Bad Kreuznach werden alle bewohnten Grundstücke veranlagt. Maßgebend für die Veranlagung ist die Anzahl der im Objekt befindlichen Haushalte, sowie die dort gemeldeten Personen. |
Bei Veranstaltungen, Renovierung . . .
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Noch keine OSN . . .
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Mitteilung über Änderungen am Objekt . . .
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